Einkommen-Steuererklärung für Auszubildende
Das Angebot
Man kennt es umgangssprachlich auch noch als Lohnsteuerjahresausgleich – sich vom Finanzamt mit dem nötigen Knowhow und etwas Glück die zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder zurückholen. Dies bieten wir ab sofort für Auszubildende (mit gültiger AzubiCard) einschließlich einer um 50 % verbilligten individuellen Erstberatung zu einem deutlich verminderten Honorar an.
Einschränkungen:
Für Personen ausschließlich mit Arbeitnehmereinkünften samt Lohnersatzleistungen.