Teilnahmebedingungen für Anbieter

Teilnahmebedingungen AzubiCard

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Nutzung dieser Webseite gelten im Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Betreiber der Seite (im Folgenden IHK) die folgenden Nutzungsbedingungen.

(2) Die Nutzung der Plattform ist nur zulässig, wenn der Anbieter diese Nutzungsbedingungen akzeptiert.

§ 2 Teilnahme als Anbieter

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist eine vorherige Zustimmung der IHK.

(2) Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme als Anbieter.

§ 3 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Anbieters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der IHK, sofern der Anbieter Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem in Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Die IHK hat gegen den Anbieter einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung eines Rechts durch den Anbieter geltend machen. Der Anbieter verpflichtet sich, die IHK bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen. Der Anbieter ist außerdem verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung der IHK zu tragen.

§ 4 Werbung

(1) Die IHK ist berechtigt, das Angebot des Anbieters zur Bewerbung der Plattform unentgeltlich und uneingeschränkt zu nutzen.

(2) Der Anbieter kann seine Teilnahme ebenfalls zu Werbezwecken nutzen. Das Recht endet mit Beendigung des Angebots.

§ 5 Beendigung des Angebots

(1) Der Anbieter kann sein Angebot durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der IHK ohne Einhaltung einer Frist beenden.

(2) Die IHK ist berechtigt, das Angebt des Nutzers unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.

(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die IHK berechtigt, das Angebot ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 6 Änderung oder Einstellung der Plattform

Die IHK ist berechtigt, Änderungen an der Plattform und vorzunehmen.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

(1) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich die Anwendung des Rechts eines anderen Staates vereinbart haben. Gerichtsstand ist der Sitz der zuständigen IHK des Anbieters.

(2) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

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